1. Auswahl der Methode zur Kommunikation

Zu Beginn müssen Sie festlegen auf welche Weise wir mit Ihnen kommunizieren dürfen. Der folgende Abschnitt beschreibt Ihnen erneut, welche Auswahl Sie hierbei treffen können.

Wenn Sie einen Hinweis einreichen wird dieser sofort an unsere Meldestellenbeauftragten übermittelt. Niemand sonst außer unsere Meldestellenbeauftragten besitzt Zugriff auf die erhaltenen Hinweise und Beweismittel.

Bei der Einreichung bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten, welche im Folgenden einmal beschrieben werden.

# Name Beschreibung
1 Pseudonymer Hinweis mit persönlicher Mailadresse Schicken Sie uns einen Hinweis und erhalten Sie unsere Rückmeldungen direkt an Ihre ausgewählte e-Mailadresse.
2 Pseudonymer Hinweis mit erstellter Mailadresse Schicken Sie uns einen Hinweis. Wir übermitteln Ihnen einen Link über welchen Sie nach einer Erstüberprüfung Ihres Hinweises Zugangsdaten für eine neue Mailadresse erzeugen können. Die Zugangsdaten werden erst durch Sie erzeugt und können nicht von Meldestellenbeauftragten gesehen werden.
3 Anonymer Hinweis ohne Kommunikation Sie besitzen ebenfalls die Möglichkeit einen anonymen Hinweis abzugeben. In diesem Fall erhalten wir keine Möglichkeit mit Ihnen zu kommunizieren und ihre Identität bleibt vollständig verborgen.

Die Auswahl der Methode erfolgt im Formular für die Einreichung eines Hinweises. Mehr Informationen hierzu können Sie im folgenden Dokument finden:


Aktuelle Auswahl:
Pseudonymer Hinweis mit persönlicher Mailadresse

Schicken Sie uns einen Hinweis und erhalten Sie unsere Rückmeldungen direkt an Ihre ausgewählte e-Mailadresse.